Barrierefreiheit
Die Website www.als-kusterdingen.de ist bemüht, ihre Website im Einklang mit § 12a des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG), der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sowie der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist weitgehend barrierefrei und mit den Anforderungen der BITV 2.0 größtenteils vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind derzeit noch nicht vollständig barrierefrei:
Farbkontraste:
Einzelne Farb- und Gestaltungselemente weisen nicht durchgehend den nach BITV 2.0 geforderten Mindestkontrast auf.
Zur Verbesserung der Nutzbarkeit steht im Kopfbereich der Website ein Kontrastumschalter zur Verfügung, mit dem Nutzerinnen und Nutzer den Kontrast der Seite erhöhen können.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 06.01.2026 erstellt.
Die Bewertung der Barrierefreiheit erfolgte durch:
Selbstbewertung auf Grundlage der BITV 2.0 und der WCAG 2.1 (Konformitätsstufe AA).
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf dieser Website aufgefallen?
Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit?
Dann können Sie sich gerne bei uns melden:
E-Mail:
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit erhalten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden.
Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen außergerichtlich beizulegen.
Schlichtungsstelle BGG (Baden-Württemberg)
bei der Beauftragten der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen.
Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren finden Sie auf der Website der Schlichtungsstelle.






